Eine neue Masche zum Geldverdienen hat sich die Kanzlei Graf und Partner in München ausgedacht: Auf Parkplatzdieb.de kann jeder Parksünder abmahnen lassen. Online-Abmahnung in 2 Minuten heißt es da. Und: Die Kosten zahlt der Falschparker.
Da scheint sich ein weites Geschäftsfeld aufzutun: "Die Möglichkeit der Online-Abmahnung gilt selbstverständlich nicht nur für Park- oder Stellplätze, sondern in gleicher Weise für eine zugeparkte Einfahrt, einen blockierten Zufahrtsweg, eine zugeparkte bzw. blockierte Garage, Carport oder ähnliches sowie für sonstige vergleichbare Fälle."
Kommentar: Seltsam, dass in diesem Zusammenhang dem Zeitgeist entsprechend nicht gleich von "Raubparkern" oder "Parkterroristen" gefaselt wird.
Quelle: gulli
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In diesem Fall ist eine solche Abmahnung das einzig richtige Mittel für Dich. Eine Abmahnung kann um die Forderung nach einer strafbewehrte Unterlassungserklärung erweitert werden, d.h., wenn der Abgemahnte noch einmal auf Deinem Parkplatz steht, wird eine - in der Unterlassungserklärung spezifizierte - "Vertragsstrafe" fällig. Im Idealfall wählt man diesen Betrag höher als ein Standardknöllchen, so dass ein Parkverstoß im öffentlichen Verkehrsraum billiger kommt und daher der Anreiz, den Blechhaufen auf Deinem Parkplatz abzustellen, gering ist.
Schon nach wenigen Abmahnungen kannst Du Dir sowas leisten und der jetzige Ärger ist Vergangenheit...