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News: Abzocke 2.0

Online-Abmahnung für Falschparker

Redaktion / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Eine neue Masche zum Geldverdienen hat sich die Kanzlei Graf und Partner in München ausgedacht: Auf Parkplatzdieb.de kann jeder Parksünder abmahnen lassen. Online-Abmahnung in 2 Minuten heißt es da. Und: Die Kosten zahlt der Falschparker.

Da scheint sich ein weites Geschäftsfeld aufzutun: "Die Möglichkeit der Online-Abmahnung gilt selbstverständlich nicht nur für Park- oder Stellplätze, sondern in gleicher Weise für eine zugeparkte Einfahrt, einen blockierten Zufahrtsweg, eine zugeparkte bzw. blockierte Garage, Carport oder ähnliches sowie für sonstige vergleichbare Fälle."

Kommentar: Seltsam, dass in diesem Zusammenhang dem Zeitgeist entsprechend nicht gleich von "Raubparkern" oder "Parkterroristen" gefaselt wird.

Quelle: gulli

Ich bin begeistert! i.mer
gelöscht_129835 Redaktion „Online-Abmahnung für Falschparker“
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Falschparker können durchaus nervig sein.
Aber es ginge doch sicherlich auch viel einfacher.
z.B. durch eine Verordnung der Kommune - oder so.
Die etwa so aussehen könnte. Der Geschädigte soll mittels Beweisfoto oder Zeuge die grausame Straftat festhalten und dies der Stadt oder Gemeinde mitteilen. Der Falschparker zahlt einen erschwinglichen Betrag z.B. 30 Euro oder so, an eine gemeinnützige Einrichtung.
Der Erziehungseffekt wäre gegeben, und das Geld wäre in den Kinder-Alters-oder Obdachlosenheimen bestimmt besser angelegt, als in den Benzen oder Villen unserer Anwälte.