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News: Abzocke 2.0

Online-Abmahnung für Falschparker

Redaktion / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Eine neue Masche zum Geldverdienen hat sich die Kanzlei Graf und Partner in München ausgedacht: Auf Parkplatzdieb.de kann jeder Parksünder abmahnen lassen. Online-Abmahnung in 2 Minuten heißt es da. Und: Die Kosten zahlt der Falschparker.

Da scheint sich ein weites Geschäftsfeld aufzutun: "Die Möglichkeit der Online-Abmahnung gilt selbstverständlich nicht nur für Park- oder Stellplätze, sondern in gleicher Weise für eine zugeparkte Einfahrt, einen blockierten Zufahrtsweg, eine zugeparkte bzw. blockierte Garage, Carport oder ähnliches sowie für sonstige vergleichbare Fälle."

Kommentar: Seltsam, dass in diesem Zusammenhang dem Zeitgeist entsprechend nicht gleich von "Raubparkern" oder "Parkterroristen" gefaselt wird.

Quelle: gulli

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Eine Abmahnung bedarf eines Mindeststreitwertes und der ist bei dem Parkplatzklau nicht gegeben. Abmahnen kann nur eine Firma der durch einer anderen Firma ein Schaden entstanden ist. Eine Privatperson kann nicht abgemahnt werden - das ist Fakt. Wer sich also halbwegs auskennt und solch eine Abmahnung bekommt, sollte nicht zahlen. Eine Abmahnung gegen eine Privatperson gerichtlich durchzusetzten ist auf Grund der Abmahngesetzte gar nicht drin. Die kuriose Abmahnfirma lebt also nur von denen die so dumm sind gleich zu zahlen.