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News: Abzocke 2.0

Online-Abmahnung für Falschparker

Redaktion / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Eine neue Masche zum Geldverdienen hat sich die Kanzlei Graf und Partner in München ausgedacht: Auf Parkplatzdieb.de kann jeder Parksünder abmahnen lassen. Online-Abmahnung in 2 Minuten heißt es da. Und: Die Kosten zahlt der Falschparker.

Da scheint sich ein weites Geschäftsfeld aufzutun: "Die Möglichkeit der Online-Abmahnung gilt selbstverständlich nicht nur für Park- oder Stellplätze, sondern in gleicher Weise für eine zugeparkte Einfahrt, einen blockierten Zufahrtsweg, eine zugeparkte bzw. blockierte Garage, Carport oder ähnliches sowie für sonstige vergleichbare Fälle."

Kommentar: Seltsam, dass in diesem Zusammenhang dem Zeitgeist entsprechend nicht gleich von "Raubparkern" oder "Parkterroristen" gefaselt wird.

Quelle: gulli

Ich bin begeistert! i.mer
Coala69 Redaktion „Online-Abmahnung für Falschparker“
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moin zusammen,

tja - zum einen bietet hier jemand einen Service für ein nerviges Problem an. Wer zahlt schon gerne für einen privaten Parkplatz den er dann nicht benutzen kann.

zum anderen genießt diese Anwaltskanzlei nicht gerade einen positiven Ruf.

Was Ihre Geschäftsgrundlage angeht, hoffe ich doch, daß irgendwann in dieser Republik das in der EU verbreitete Verfahren angewendet wird, daß das erste Schreiben Kostenfrei bleiben muß.

Evtl. wäre auch die Aufhebung der Anwaltsgebührenordnung ganz nett. Im Sinne der von der Regierung verbreiten Meinung von Globalisierung und Wettbewerb sollte auch dieser Berufsstand mal dazu gezwungen werden. Kleiner Hinweis: wenn Ihr das erreichen wollt, wählt nicht zuviele Rechtsanwälte.

Aber habt ihr euch mal das Meldeformular angeschaut? Zum Erstellen eines entsprechenden Schreiben, verlangen die weder die Vorlage eines Beweisfotos noch, einen Beweis, daß man der Rechteinhaber an diesem Parkplatz ist.

Also im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns (ja ich weiß Anwälte sind keine, aber diese treten so auf) wäre etwas mehr Sorgfalt schon nötig.

ich würde keine Abmahung ohne Beweis akzeptieren.

Sollte kein entsprechender vorliegen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen in diesem Falle den Auftraggeber dieser Abmahnung dranzukriegen?