Jetzt kommts raus: Um den Bundestrojaner offiziell von der Leine zu lassen, will Innenminister Schäuble das Grundgesetz ändern: Die Unverletzbarkeit der Wohnung soll eingeschränkt werden. Die Schnüffler hätten dann eine gesetzliche Grundlage für die heimliche Durchsuchung von privaten aber auch von Firmen-PCs.
Artikel 13 GG garantiert die Unverletzbarkeit der Wohnung. Durchsucht werden darf nur bei schweren Straftaten und auf richterliche Anordnung, außer bei Gefahr im Verzug, da darf der Staat jetzt schon alles machen. Bleibt die Frage, was eine "schwere" Straftat ist. Bei der Rasterfahndung, der ähnliche Hürden auferlegt sind, reichen inzwischen minderschwere Delikte, um sie anzuwenden. Die gleiche Angst besteht beim Bundestrojaner. Er könnte massenhaft, möglicherweise noch als Folge von maschinell erstellten Massenstrafanzeigen, bei minderschweren Delikten eingesetzt werden. Dass der Staat da nicht zimperlich ist, sieht man bei den Mautdaten. Die sollten auch nur zu Abrechnungszwecken verwendet werden, inzwischen werden sie zur Verbrechensbekämpfung missbraucht.
Quelle: Handelsblatt
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> bis irgendwo im netz n tool zu finden is, dass den entfernt, sperrt oder sonst wie unbrauchbar macht
Sicher, das wird kommen. Was aber ebenso sicher kommen wird, ist ein Verbot solcher Tools.
Das bedeutet: Wer seine Privatsphäre schützen will, muss entweder zu illegalen Mitteln greifen oder großen Aufwand betreiben (getrennte Rechner für Arbeit und Internet). Und das ist schon ein ziemliches Unding.
Das Paradoxe daran: Wer wirklich terroristische oder sonstwie kriminelle Absichten hat, der wird nach Einführung des Bundestrojaners entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen - bis hin dazu, dass er das Internet ganz meidet. Die Einführung des Bundestrojaners trifft somit im Wesentlichen den harmlosen, friedlichen Bürger...
CU
Olaf
Sicher, das wird kommen. Was aber ebenso sicher kommen wird, ist ein Verbot solcher Tools.
Das bedeutet: Wer seine Privatsphäre schützen will, muss entweder zu illegalen Mitteln greifen oder großen Aufwand betreiben (getrennte Rechner für Arbeit und Internet). Und das ist schon ein ziemliches Unding.
Das Paradoxe daran: Wer wirklich terroristische oder sonstwie kriminelle Absichten hat, der wird nach Einführung des Bundestrojaners entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen - bis hin dazu, dass er das Internet ganz meidet. Die Einführung des Bundestrojaners trifft somit im Wesentlichen den harmlosen, friedlichen Bürger...
CU
Olaf