Jetzt kommts raus: Um den Bundestrojaner offiziell von der Leine zu lassen, will Innenminister Schäuble das Grundgesetz ändern: Die Unverletzbarkeit der Wohnung soll eingeschränkt werden. Die Schnüffler hätten dann eine gesetzliche Grundlage für die heimliche Durchsuchung von privaten aber auch von Firmen-PCs.
Artikel 13 GG garantiert die Unverletzbarkeit der Wohnung. Durchsucht werden darf nur bei schweren Straftaten und auf richterliche Anordnung, außer bei Gefahr im Verzug, da darf der Staat jetzt schon alles machen. Bleibt die Frage, was eine "schwere" Straftat ist. Bei der Rasterfahndung, der ähnliche Hürden auferlegt sind, reichen inzwischen minderschwere Delikte, um sie anzuwenden. Die gleiche Angst besteht beim Bundestrojaner. Er könnte massenhaft, möglicherweise noch als Folge von maschinell erstellten Massenstrafanzeigen, bei minderschweren Delikten eingesetzt werden. Dass der Staat da nicht zimperlich ist, sieht man bei den Mautdaten. Die sollten auch nur zu Abrechnungszwecken verwendet werden, inzwischen werden sie zur Verbrechensbekämpfung missbraucht.
Quelle: Handelsblatt
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"Horch und Guck" per GG.
Will man etwas anderes erwarten von Leuten, die nicht das "Volk",
sondern schiere Macht vertreten?
Du lieber Himmel, müssen die die Hosen voll haben,
dass man sie vielleicht absägt!
Wieviele Leute (nicht "Menschen"!) verkörpern denn die eigentliche Macht in dieser Welt?
Millionen? - Es darf gelacht werden.
Hunderttausende? - Es darf wieder gelacht werden.
Zehntausende? - Es darf wieder gelacht werden.
Tausend? - Aha, wir kommen der Sache schon etwas näher.
Der Rest sind Vollzugsgehilfen aus Eigennutz.