Jetzt kommts raus: Um den Bundestrojaner offiziell von der Leine zu lassen, will Innenminister Schäuble das Grundgesetz ändern: Die Unverletzbarkeit der Wohnung soll eingeschränkt werden. Die Schnüffler hätten dann eine gesetzliche Grundlage für die heimliche Durchsuchung von privaten aber auch von Firmen-PCs.
Artikel 13 GG garantiert die Unverletzbarkeit der Wohnung. Durchsucht werden darf nur bei schweren Straftaten und auf richterliche Anordnung, außer bei Gefahr im Verzug, da darf der Staat jetzt schon alles machen. Bleibt die Frage, was eine "schwere" Straftat ist. Bei der Rasterfahndung, der ähnliche Hürden auferlegt sind, reichen inzwischen minderschwere Delikte, um sie anzuwenden. Die gleiche Angst besteht beim Bundestrojaner. Er könnte massenhaft, möglicherweise noch als Folge von maschinell erstellten Massenstrafanzeigen, bei minderschweren Delikten eingesetzt werden. Dass der Staat da nicht zimperlich ist, sieht man bei den Mautdaten. Die sollten auch nur zu Abrechnungszwecken verwendet werden, inzwischen werden sie zur Verbrechensbekämpfung missbraucht.
Quelle: Handelsblatt
Viren, Spyware, Datenschutz 11.242 Themen, 94.693 Beiträge
Irgendwann ist das Grundgesetz weg, mit den Bürgerrechten. Schäuble aber auch.
Bundestrojaner gehen nur bei einem festen Provider. Wer sich irgendwo über Einwahlnummer anmeldet oder in ein Internetkaffee geht bleibt ungeschoren.
Was ist wenn sich schlimme Finger Ihre Nachrichten, durch Anmeldung an ein E-Mailkonto, irgendwo in Europa, im Archiv ansehen und keine Mails verschicken?
Die gehen in ein Internetkaffee, zahlen 1 Euro, und schauen sich das Archiv von einem E-Mailaccount an und gehen weg.
Da sieht man doch das die ganze Sache nicht gegen Terroristen sondern gegen das eigene Volk geht. Insbesondere wenn die Geheimdienste undichte Stellen in den eigenen Reihen suchen. Wenn sie Anwälte und Journalisten, und dessen Büros, durchsuchen wollen.
Schönen Osterfest noch