Jetzt kommts raus: Um den Bundestrojaner offiziell von der Leine zu lassen, will Innenminister Schäuble das Grundgesetz ändern: Die Unverletzbarkeit der Wohnung soll eingeschränkt werden. Die Schnüffler hätten dann eine gesetzliche Grundlage für die heimliche Durchsuchung von privaten aber auch von Firmen-PCs.
Artikel 13 GG garantiert die Unverletzbarkeit der Wohnung. Durchsucht werden darf nur bei schweren Straftaten und auf richterliche Anordnung, außer bei Gefahr im Verzug, da darf der Staat jetzt schon alles machen. Bleibt die Frage, was eine "schwere" Straftat ist. Bei der Rasterfahndung, der ähnliche Hürden auferlegt sind, reichen inzwischen minderschwere Delikte, um sie anzuwenden. Die gleiche Angst besteht beim Bundestrojaner. Er könnte massenhaft, möglicherweise noch als Folge von maschinell erstellten Massenstrafanzeigen, bei minderschweren Delikten eingesetzt werden. Dass der Staat da nicht zimperlich ist, sieht man bei den Mautdaten. Die sollten auch nur zu Abrechnungszwecken verwendet werden, inzwischen werden sie zur Verbrechensbekämpfung missbraucht.
Quelle: Handelsblatt
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Ich konnt es mir grad nicht nehmen, wenn ichs richtig verstanden hab,
wollen die Nullen alle einsen kontollieren
Ist doch Grundprinzip (0 und 1) mehr gibts in der EDV nicht*lach*
Nunja ich bin gespannt auf des erste Debug des Prototypen
Wird ja nicht von einer Fremden Macht mit unbekanntem Inhalt geschrieben worden sein ? *lächel*
Hoffentlich hat da im Code der Programierer vergessen seinen Namen rauszulöschen, so ne Pfeifen, die so tief sitzen würd ich gerne einmal kennenlernen. Bring auch ne Keule mit zur Verständigung *lach*