Hallo, folgendes Problem. Ich habe ein Asus Computermainboard mit noch Garantie, da im November gekauft an den Händler geschickt, dieser schickte mir das Board zurück, ich solle mich direkt an den Hersteller wenden. Dazu muß ich sagen, das Board ging im laufenden Betrieb kaputt (Stromzufuhr), beim Ausbau nahm ich den Prozessorkühler ab und verschmierte etwas Wärmeleitpaste, diese wischte ich ohne Überlegung weg und verbog dabei minimal drei Pins des Prozessorsockels, ist aber m.E. nicht so, daß die Funktion beintächtigt ist, sondern nur optischer Mangel und sind auch wieder gerade. Nur, der Bielfelder Coputerhändler bzw. sein Großhändler verweigerte deswegen die Weiterleitung an den Hersteller, mit der Begründung, einerseits habe ich die Speicherbatterie ausgebaut und der mechanisch deformierte Sockel sei "keine sachgemäße Handhabung". Meine Frage ist nun, kann der Händler die Weiterleitung an den Hersteller verweigern und ist der "deformierte" Prozessorsockel ein Grund die eigentliche Reparatur der Stromzufuhr ab zu lehnen und somit die Garantie zu verweigern, den Prozessorsockel habe ich gar nicht reklamiert und auch nicht erwartet, daß daran was gemacht wird, da schon wesenlich schlimmere Sockel tadellos funktionierten. Danke,mfG tkr
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Bitte lese den text von arragon57 nochmal genau durch- dort ista lles geschreiben was es zu sagen gibt. desweiteren hat tilo nachdenklich einen sehr guten link zu dem begriff edr gewährleistung gesetzt, lese das alles nochmal durch und frage wenn dir dann noch was unklar ist.