Hallo, folgendes Problem. Ich habe ein Asus Computermainboard mit noch Garantie, da im November gekauft an den Händler geschickt, dieser schickte mir das Board zurück, ich solle mich direkt an den Hersteller wenden. Dazu muß ich sagen, das Board ging im laufenden Betrieb kaputt (Stromzufuhr), beim Ausbau nahm ich den Prozessorkühler ab und verschmierte etwas Wärmeleitpaste, diese wischte ich ohne Überlegung weg und verbog dabei minimal drei Pins des Prozessorsockels, ist aber m.E. nicht so, daß die Funktion beintächtigt ist, sondern nur optischer Mangel und sind auch wieder gerade. Nur, der Bielfelder Coputerhändler bzw. sein Großhändler verweigerte deswegen die Weiterleitung an den Hersteller, mit der Begründung, einerseits habe ich die Speicherbatterie ausgebaut und der mechanisch deformierte Sockel sei "keine sachgemäße Handhabung". Meine Frage ist nun, kann der Händler die Weiterleitung an den Hersteller verweigern und ist der "deformierte" Prozessorsockel ein Grund die eigentliche Reparatur der Stromzufuhr ab zu lehnen und somit die Garantie zu verweigern, den Prozessorsockel habe ich gar nicht reklamiert und auch nicht erwartet, daß daran was gemacht wird, da schon wesenlich schlimmere Sockel tadellos funktionierten. Danke,mfG tkr
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Das wusste ich schon das As-Rock zu Asus gehört, des wegen schrieb ich ja das P5B (das jeder weiß, einfache Ausführung), ich wollte damit klar machen wie hoch die Gewinnspanne bei den P5B ist, da könnten die bei Ihrer Premiummarke schon einen besseren Service bieten. In den Garantiebedingungen steht Asus gewährt seinen Händlern Garantie, Privatleute haben die schon weggelassen. Wie solll ich bei einen Board, das ich wegen defekter Stomzufuhr augebaut habe, Funktionen heraussuchen, es dürfte aber wohl jeden verständlich sein, das zwei kurgeschlossenen Pins mit 1,3V nicht dei Hauptversorgung zerstören. Nun bin ich auch kleinlich, das Board stelle ich defekt ins Ebay, ein Elektoniker kann das reparieren, der Händler bekommt eine Abmahnung weil er das Impressum auf seinen Schreiben vergessen ( ist ja auch irgendwo geschrieben, das ein Impressum auf einen Geschäftsbreif sein muss). Die Gebühr für den Brief zahl ich gerne, den "verarschen" oder wie einen Ganoven hinstellen, lasse ich mich von Solchen nicht. Somit habe ich mich revanchiert und die Sache ist erledigt. MfG tkr