Hallo, folgendes Problem. Ich habe ein Asus Computermainboard mit noch Garantie, da im November gekauft an den Händler geschickt, dieser schickte mir das Board zurück, ich solle mich direkt an den Hersteller wenden. Dazu muß ich sagen, das Board ging im laufenden Betrieb kaputt (Stromzufuhr), beim Ausbau nahm ich den Prozessorkühler ab und verschmierte etwas Wärmeleitpaste, diese wischte ich ohne Überlegung weg und verbog dabei minimal drei Pins des Prozessorsockels, ist aber m.E. nicht so, daß die Funktion beintächtigt ist, sondern nur optischer Mangel und sind auch wieder gerade. Nur, der Bielfelder Coputerhändler bzw. sein Großhändler verweigerte deswegen die Weiterleitung an den Hersteller, mit der Begründung, einerseits habe ich die Speicherbatterie ausgebaut und der mechanisch deformierte Sockel sei "keine sachgemäße Handhabung". Meine Frage ist nun, kann der Händler die Weiterleitung an den Hersteller verweigern und ist der "deformierte" Prozessorsockel ein Grund die eigentliche Reparatur der Stromzufuhr ab zu lehnen und somit die Garantie zu verweigern, den Prozessorsockel habe ich gar nicht reklamiert und auch nicht erwartet, daß daran was gemacht wird, da schon wesenlich schlimmere Sockel tadellos funktionierten. Danke,mfG tkr
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Hallo.
1 . Der Händler darf KEINE Mainboardss repariern. Darauf legen die Hersteller grossen Wert!
2.Gilt die Gewährleistungspflicht nur für den Händler bei dem DU das Mainboard gekauft hast. In deinem Fall der Internet-Händler.
3. Handeln es sich bei einem Mainboard um eine GESAMTKompoente und somit kann der Händler bzw. muss es sogar lt. Hersteller eine Repartur verweigern ,dass keine einfachfreien Betrieb des Boards mehr garantiern kann.
4. Da es in deinem Fall auf Kosten des Hersteller bzw. Händler geht , tun beide gut daran dies so zu machen ! Und befinden sich auch im Recht.