Hallo, folgendes Problem. Ich habe ein Asus Computermainboard mit noch Garantie, da im November gekauft an den Händler geschickt, dieser schickte mir das Board zurück, ich solle mich direkt an den Hersteller wenden. Dazu muß ich sagen, das Board ging im laufenden Betrieb kaputt (Stromzufuhr), beim Ausbau nahm ich den Prozessorkühler ab und verschmierte etwas Wärmeleitpaste, diese wischte ich ohne Überlegung weg und verbog dabei minimal drei Pins des Prozessorsockels, ist aber m.E. nicht so, daß die Funktion beintächtigt ist, sondern nur optischer Mangel und sind auch wieder gerade. Nur, der Bielfelder Coputerhändler bzw. sein Großhändler verweigerte deswegen die Weiterleitung an den Hersteller, mit der Begründung, einerseits habe ich die Speicherbatterie ausgebaut und der mechanisch deformierte Sockel sei "keine sachgemäße Handhabung". Meine Frage ist nun, kann der Händler die Weiterleitung an den Hersteller verweigern und ist der "deformierte" Prozessorsockel ein Grund die eigentliche Reparatur der Stromzufuhr ab zu lehnen und somit die Garantie zu verweigern, den Prozessorsockel habe ich gar nicht reklamiert und auch nicht erwartet, daß daran was gemacht wird, da schon wesenlich schlimmere Sockel tadellos funktionierten. Danke,mfG tkr
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Das ist Quatsch so pauschal zu formulieren, Asus könnte Garantie gewähren, sicherlich nach Maßgabe seiner Garantiebedingungen...also vielleicht auch nicht. Dort in den Garantiebedingungen müsste man nachschauen. Bei Festplatten wählen viele Kunden den Weg direkt zum Plattenhersteller (Garantieweg statt Gewährleistung, eigentlich etwas riskanter/unüblich, von den Plattenherstellern vorgeschlagen), weil das viel schneller geht und sie ihren Händler dann nicht belasten, der Festplatten ohnehin mit sehr geringer Marge vertickt und dann wohl im Festplatengeschäft allgemein und unter dem Strich draufzahlen würde.