Während die CDU den Bundestrojaner mit aller Gewalt durchsetzen und dazu sogar das Grundgesetz ändern will, ist nun ans Tageslicht gekommen, dass die Online-Schnüffelei bereits seit Sommer 2005 betrieben wird, am Gesetz und an den Kontrollorganen vorbei, versteht sich, das berichtet die Süddeutsche.
Politik ist ganz einfach: Wenn es ein BGH-Urteil gibt, das die Online-Schnüffelei verbietet, mach es trotzdem, wen kümmert das schon.
In dem Bericht heisst es: "Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung ging der BND "in größerem Ausmaß" vor, wenn es um Online-Durchsuchungen gegen Verdächtige im Ausland ging."
Auch der Grüne Wolfgang Wieland ist empört: "Das ist eine Missachtung des Grundgesetzes, wie sie in so offener Dreistigkeit bisher noch nicht zu hören war."
Quelle: Süddeutsche
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Es ist doch schon lange so: Die Nachrichtendieste waren noch nie koscher , trotzdem eigentlich auch dort Grundgesetze gelten,
wird immer ein Bereich außerhalb des Grundgesetzes geschaffen.
Es gibt ja keine Übergeordnet Instanz. Momentan ist es jedoch besonders schlecht weil immer der Terrorismus vogeschoben wird,
um allen möglichen Behörden mehr Rechte zugesprochen werden als ihnen zustehen.
So leicht wie immer getan wird kann man aber die Festplatte eines Bürgers nicht auslesen.
Gute Trojanerscanner haben "noch" Heuristische Methoden die etwas bemerken würden.