Während die CDU den Bundestrojaner mit aller Gewalt durchsetzen und dazu sogar das Grundgesetz ändern will, ist nun ans Tageslicht gekommen, dass die Online-Schnüffelei bereits seit Sommer 2005 betrieben wird, am Gesetz und an den Kontrollorganen vorbei, versteht sich, das berichtet die Süddeutsche.
Politik ist ganz einfach: Wenn es ein BGH-Urteil gibt, das die Online-Schnüffelei verbietet, mach es trotzdem, wen kümmert das schon.
In dem Bericht heisst es: "Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung ging der BND "in größerem Ausmaß" vor, wenn es um Online-Durchsuchungen gegen Verdächtige im Ausland ging."
Auch der Grüne Wolfgang Wieland ist empört: "Das ist eine Missachtung des Grundgesetzes, wie sie in so offener Dreistigkeit bisher noch nicht zu hören war."
Quelle: Süddeutsche
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Die Verfassung haben sie für die Sonntagsreden. In der Praxis darf sie nicht zu sehr stören. Da sind echte Problemlöser am Werk...und Strafverfolgung bei schweren Verfassungsbruch (bzw. öffentlicher Verschwörung zum Verfassungsbruch) existiert anscheinend nicht. Richtig abschreckende Haftstrafen müsste geben, sonst hört die Salamitaktik nie auf.