Während die CDU den Bundestrojaner mit aller Gewalt durchsetzen und dazu sogar das Grundgesetz ändern will, ist nun ans Tageslicht gekommen, dass die Online-Schnüffelei bereits seit Sommer 2005 betrieben wird, am Gesetz und an den Kontrollorganen vorbei, versteht sich, das berichtet die Süddeutsche.
Politik ist ganz einfach: Wenn es ein BGH-Urteil gibt, das die Online-Schnüffelei verbietet, mach es trotzdem, wen kümmert das schon.
In dem Bericht heisst es: "Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung ging der BND "in größerem Ausmaß" vor, wenn es um Online-Durchsuchungen gegen Verdächtige im Ausland ging."
Auch der Grüne Wolfgang Wieland ist empört: "Das ist eine Missachtung des Grundgesetzes, wie sie in so offener Dreistigkeit bisher noch nicht zu hören war."
Quelle: Süddeutsche
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Alder (@ out-freyn, VIP) , kriegst du's noch mit ?
Was nicht verboten wird, ist auch nicht kriminell !