Gilt auch für Privatverkäufer z.B. bei eBay. Werden Klauseln mehrfach wiederholt, werden sie zu AGBs. Und wie sinnig, Gewährleistung darf nicht per AGB ausgeschlossen werden.
http://www.tecchannel.de/news/themen/business/482681/index2.html
Mit der Vokabel "Sorgfalt" sollte man tunlichst einen weiten Bogen um neue Gesetzestexte machen.
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> Nun ja, also nur einmal pro Artikelbeschreibung erwähnen,...
Wenn du den Gewährleistungsausschluss pro Artikelbeschreibung genau einmal erwähnst, dann hast du bei mehreren Artikeln auch mehrere Erwähnungen - also sind es dann AGBs, also handelst du von nun an gewerblich.
Aber das ist ja auch alles vollkommen gleichgültig. Laut Bundesgerichtshof kannst du ja machen was du willst - verkaufen ist immer gewerblich, nur kaufen ist privat.
CU
Olaf
Wenn du den Gewährleistungsausschluss pro Artikelbeschreibung genau einmal erwähnst, dann hast du bei mehreren Artikeln auch mehrere Erwähnungen - also sind es dann AGBs, also handelst du von nun an gewerblich.
Aber das ist ja auch alles vollkommen gleichgültig. Laut Bundesgerichtshof kannst du ja machen was du willst - verkaufen ist immer gewerblich, nur kaufen ist privat.
CU
Olaf