Gilt auch für Privatverkäufer z.B. bei eBay. Werden Klauseln mehrfach wiederholt, werden sie zu AGBs. Und wie sinnig, Gewährleistung darf nicht per AGB ausgeschlossen werden.
http://www.tecchannel.de/news/themen/business/482681/index2.html
Mit der Vokabel "Sorgfalt" sollte man tunlichst einen weiten Bogen um neue Gesetzestexte machen.
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Also die Methode das übliche "bla, bla, bla".
Was anderes habe ich auch nicht erwartet. Ich war halt nur mal neugierig, ob du noch Mann genug bist, deine Irrtümer irgendwann mal einzugestehen. Das Ergebnis überrascht mich halt nicht.
Nun, Thema beendet, gehen wir uns am besten weiterhin aus dem Weg.