Gilt auch für Privatverkäufer z.B. bei eBay. Werden Klauseln mehrfach wiederholt, werden sie zu AGBs. Und wie sinnig, Gewährleistung darf nicht per AGB ausgeschlossen werden.
http://www.tecchannel.de/news/themen/business/482681/index2.html
Mit der Vokabel "Sorgfalt" sollte man tunlichst einen weiten Bogen um neue Gesetzestexte machen.
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Stänkern und Zwietracht streuen reicht ja völlig aus.
Ich bin leider keinem Druckerexperten mit Jurastudium gewachsen.
Also, was solls.
So lasse ich es lieber.
;O)