Gilt auch für Privatverkäufer z.B. bei eBay. Werden Klauseln mehrfach wiederholt, werden sie zu AGBs. Und wie sinnig, Gewährleistung darf nicht per AGB ausgeschlossen werden.
http://www.tecchannel.de/news/themen/business/482681/index2.html
Mit der Vokabel "Sorgfalt" sollte man tunlichst einen weiten Bogen um neue Gesetzestexte machen.
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.850 Beiträge
> Im schlimmsten Fall hast du ja recht, aber aus
> dem einen Artikel kann man das noch nicht mit Gewißheit ablesen.
Nö, aber darum geht es auch nicht. Ich möchte doch nicht nur einmal im Leben etwas via ebay zum Verkauf anbieten, sondern öfter. Und wenn ich dreimal nacheinander die Gewährleistung ausschließe, dann sind das plötzlich AGBs und ich werde behandelt wie ein Gewerblicher.
> daß man als Gewerbetreibender nicht einfach eine brauchbare Geschäftsidee haben darf,
> diese zur Zufriedenheit der Kunden ausführt, selbst dabei noch etwas Geld verdient, sondern
> stattdessen die kümmerlichen Erträge dem eigenen Rechtsanwalt oder der Gegenseite bei
> Abmahnungen in den Arsch stecken muß.
Damit hast du prinzipiell zwar recht, aber ehrlich gesagt sehe ich den Bezug zum Thema nicht. Solche Urteile betreffen doch nur Privatleute! Als Gewerbetreibender kannst du die Gewährleistung sowieso nicht ausschließen, d.h. wenn du gewerblich verkaufst, können dir diese Art der Rechtsprechung vollkommen wurscht sein.
CU
Olaf
> dem einen Artikel kann man das noch nicht mit Gewißheit ablesen.
Nö, aber darum geht es auch nicht. Ich möchte doch nicht nur einmal im Leben etwas via ebay zum Verkauf anbieten, sondern öfter. Und wenn ich dreimal nacheinander die Gewährleistung ausschließe, dann sind das plötzlich AGBs und ich werde behandelt wie ein Gewerblicher.
> daß man als Gewerbetreibender nicht einfach eine brauchbare Geschäftsidee haben darf,
> diese zur Zufriedenheit der Kunden ausführt, selbst dabei noch etwas Geld verdient, sondern
> stattdessen die kümmerlichen Erträge dem eigenen Rechtsanwalt oder der Gegenseite bei
> Abmahnungen in den Arsch stecken muß.
Damit hast du prinzipiell zwar recht, aber ehrlich gesagt sehe ich den Bezug zum Thema nicht. Solche Urteile betreffen doch nur Privatleute! Als Gewerbetreibender kannst du die Gewährleistung sowieso nicht ausschließen, d.h. wenn du gewerblich verkaufst, können dir diese Art der Rechtsprechung vollkommen wurscht sein.
CU
Olaf