Radios am Arbeitsplatz sind kostenpflichtig, wenn sie so laut aufgedreht werden, dass eine "öffentliche Vorführung" daraus wird. Das spürt jetzt die britische KFZ-Werkstatt-Kette Kwik-Fit: Deren Mechaniker hören laute Musik am Arbeitsplatz.
Für das Raubhören kassiert die britische Musik-Verwertungsgesellschaft Performing Rights Society (PRS) nun saftig Schadenersatz: 290.000 Euro Strafe soll die Kette zahlen, hat ein Richter entschieden. Die Musik sei nicht zu überhören gewesen. Die Autobastler wehrten sich: Das Betreiben privater Radios am Arbeitsplatz sei schon seit 10 Jahren verboten, genutzt hat es nichts.
Quelle: pressetext
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Hi Mrs. Sunshine,
ja - das ist so. Wenn man ein Ladenlokal hat und seine Besucher mit Musik beschallt, muss man GEMA zahlen. Es handelt sich dann um eine öffentliche Aufführung von Musik - aus den Einnahmen der GEMA erhalten Komponisten und Texter von Musiktiteln sowie deren Verlage ihre Tantiemen. Solltest du selbst Musik produzieren und kein GEMA-Mitglied sein, dann kannst du diese Musik natürlich öffentlich vorführen, so viel du willst, ohne dafür bezahlen zu müssen!
Ob man nun Existenzgründer oder schon schwer reich geworden ist mit seinem Geschäft, spielt dafür überhaupt keine Rolle.
Einfache Lösung: Schaff den Mist einfach ab. Deine Besucher/-innen werden es dir danken, dass sie nicht ständig gezwungen werden, andauernd irgendein Gedudel ertragen zu müssen, das sie möglicherweise gar nicht hören wollen.
CU
Olaf