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Mehrheits- und Verhältniswahlrecht sind nur zwei Möglichkeiten, Regierungsverhältnisse klarzustellen.
Und die Machtfülle des Präsidenten, bzw. Kanzlers wird in den Ländern ebenfalls unterschiedlich gehandhabt.
Doch sind das längst nicht alle Möglichkeiten.
Denkbar ist z.B. auch, dem jeweiligen Minister volle Handlungsfreiheit zuzugestehen. Sollte er/sie Entscheidungen treffen, die Bereiche anderer Ministerien berühren, müssten sie sich zusammensetzen. Können sie sich nicht einigen, läge die Entscheidungsbefugnis z.B. beim Kanzler.
Hier hätte ich also einen neuen Vorschlag zu machen - der Kanzler als derjenige, der nur eingreift, wenn sich die unabhängig (von Parteipolitik befreit!) agierenden Minister nicht einigen können oder wenn offensichtlicher Dilettantismus, Willkür u. dgl. beim Minister vorliegt.
So etwas funktioniert natürlich auch nur dann, wenn nicht anschließend Parlamente die Ministervorhaben absegnen müssen, so wie wir es kennen. Stattdessen könnte man sich z.B. darauf beschränken, die Vorhaben auf verfassungsrechtliche Bedenken abzuklopfen und ggf. sein Vetorecht dagegen einlegen.
Wie gesagt - es ist nur ein Vorschlag, der noch nicht einmal besonders tief durchdacht ist. Natürlich müsste er erst mal auf Praktikabilität untersucht, sollte er in Erwägung gezogen werden und im kleineren Rahmen erprobt werden (z.B. innerhalb eines Stadtparlaments).
Aber er zeigt eines jetzt schon auf - dass sehr viel mehr Varianten denkbar sind.
Immer wieder wird von "Innovation" gesprochen - doch, was den Regierungsapparat betrifft, da hat sich seit Gründung der BRD nichts getan.
Gruß
Shrek3