Seagate muss Geld an Kunden zurückzahlen, weil die Größe der Festplatten falsch angegeben war. Betroffen sind 6,2 Millionen Platten.
Etwa 5 % des Kaufpreises erstattet der Hersteller allen Kunden, die sich durch falsche Größenangaben betrogen fühlen: Seagate hatte 1 GByte mit 1 Milliarde Bytes gleichgesetzt, was in der Branche üblich ist. Tatsächlich sind es aber 1 073 741 824 Bytes, etwa 7% mehr. Dagegen hatte ein Kunde geklagt und Recht bekommen.
Quelle: Computerworld
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> Ich kenne keinen Informatiker der sich an diesem Zustand ersthaft stören würde, oder anstoß an der 2^10er Basis findet...
Ich auch nicht! Aber dann darf man dafür nicht Bezeichnungen wie "Kilo-" etc. verwenden. Das tue ich zwar auch, weil es in der Computer(speicher)welt allgemein und umgangssprachlich so üblich ist - davon wird es aber nicht richtiger.
Es ist ja auch nicht weiter schlimm, von mir aus kann es gerne weiter so gehandhabt werden - das Leben ist eh voller Widersprüche. Aber dass man eine nicht standardkonforme und somit nicht streng korrekte Bezeichnung vor Gericht erfolgreich einklagen kann, geht für meinen Geschmack etwas weit.
> Jeder Darf sich ganz legal einen Körper definieren in dem 2+2=5 gilt.
Illegal ist es vielleicht nicht... aber grober Unfug.
CU
Olaf
Ich auch nicht! Aber dann darf man dafür nicht Bezeichnungen wie "Kilo-" etc. verwenden. Das tue ich zwar auch, weil es in der Computer(speicher)welt allgemein und umgangssprachlich so üblich ist - davon wird es aber nicht richtiger.
Es ist ja auch nicht weiter schlimm, von mir aus kann es gerne weiter so gehandhabt werden - das Leben ist eh voller Widersprüche. Aber dass man eine nicht standardkonforme und somit nicht streng korrekte Bezeichnung vor Gericht erfolgreich einklagen kann, geht für meinen Geschmack etwas weit.
> Jeder Darf sich ganz legal einen Körper definieren in dem 2+2=5 gilt.
Illegal ist es vielleicht nicht... aber grober Unfug.
CU
Olaf