Niedersachsens Innenminister Schünemann will zur Terrorabwehr Wohnungen heimlich durchsuchen. Ein richterlicher Beschluss soll aber weiterhin notwendig sein.
Dem Focus sagte er: "Bei einer terroristischen Bedrohungslage muss es möglich sein, auch ohne das Wissen der Betroffenen Wohnungen zu durchsuchen".
Dazu muss ein Gesetz erlassen werden, denn Artikel 13 GG soll die Unverletzlichkeit der Wohnung garantieren, kann aber durch Gesetze eingeschränkt werden (Absatz 7).
Quelle: Netzeitung
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Hausfriedensbruch und Unverletzlichkeit der Wohnung gehören nach meiner Kenntnis zu den ältesten niedergeschriebenen Gesetzen überhaupt - zumindest der Tatbestand Hausfriedensbruch galt schon bei den alten Römern praktisch 1:1 im Wortlaut! Wenn man quasi an die ältesten niedergeschriebenen Gesetze der Menschheit rühren will, na dann Gute Nacht ...
rill