Niedersachsens Innenminister Schünemann will zur Terrorabwehr Wohnungen heimlich durchsuchen. Ein richterlicher Beschluss soll aber weiterhin notwendig sein.
Dem Focus sagte er: "Bei einer terroristischen Bedrohungslage muss es möglich sein, auch ohne das Wissen der Betroffenen Wohnungen zu durchsuchen".
Dazu muss ein Gesetz erlassen werden, denn Artikel 13 GG soll die Unverletzlichkeit der Wohnung garantieren, kann aber durch Gesetze eingeschränkt werden (Absatz 7).
Quelle: Netzeitung
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Dieses Gesetz ist ein moralischer Kern jeder Kultur, sogar ein Ungeschriebenes welches möglicherweise sogar schon von
den Höhlenmenschen respektiert wurde.
Das Verfassungsgericht wird keine Chance gegen Schäuble und co haben.
Es wird ignoriert werden -- einfach so.
Falls das Verfassungsgericht dagegen entscheidet wird das Gesetz angepaßt.
Hartz4 hat die Deutschen wehrlos gemacht.