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News: Angriff auf Grundgesetz

Unverletzlichkeit der Wohnung soll fallen

Redaktion / 41 Antworten / Flachansicht Nickles

Niedersachsens Innenminister Schünemann will zur Terrorabwehr Wohnungen heimlich durchsuchen. Ein richterlicher Beschluss soll aber weiterhin notwendig sein.

Dem Focus sagte er: "Bei einer terroristischen Bedrohungslage muss es möglich sein, auch ohne das Wissen der Betroffenen Wohnungen zu durchsuchen".

Dazu muss ein Gesetz erlassen werden, denn Artikel 13 GG soll die Unverletzlichkeit der Wohnung garantieren, kann aber durch Gesetze eingeschränkt werden (Absatz 7).

Quelle: Netzeitung

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@ winnigorny1 maxx3
doppelpost maxx3
Wohahahah! winnigorny1
@ out-freyn maxx3
@ spohrpc maxx3
Jo, schlaf gut! winnigorny1
schritt für schritt... maxx3
winnigorny1 Xdata „Nachtrag, mit Ahnung und Wissen über das Verfassungsgericht hat es nichst zu...“
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"Die Tatsache Wissen über das deutsche Rechtssystem zu haben, hat mit der Praxis und Auslegung anscheinend nicht immer etwas zu tun."

Ja, genau so ist es. "Das Nähere regelt ein Bundesgesetzt" ein immer wieder in Artikeln auftretender Passus. Na, und wer ist der Gesetzgeber? Etwa das Verfassungsgericht?! Noch nie was von Gewaltenteilung gehört? - Die sollte eigentlich (auch) unser Rechtssystem schützen, ist aber leider unter dieser Regierung endgültig zu dessen Totengräber mutiert.

Und von wegen keine Ahnung von unserem Rechtssystem. Ich habe zufällig mal so, aus Interesse, meinem Studium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 4 Semester Verfassungsrecht angehängt. Da habe ich eine Menge gelernt und auch Bitteres lernen müssen.

Unsere Verfassung ist leider immer nur so gut geschützt, wie die Mehrheitsverhältnisse der Regierungspartei(en) es zulassen!

Mit einer entsprechenden Mehrheit in Bundestag und Bundesrat kann man die Verfassung nun mal seinem Gusto anpassen, wenn alle beteiligten Regierungsmitglieder mitspielen.

Das nur mal so als Schlusswort an alle Oberlehrer hier!

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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