Niedersachsens Innenminister Schünemann will zur Terrorabwehr Wohnungen heimlich durchsuchen. Ein richterlicher Beschluss soll aber weiterhin notwendig sein.
Dem Focus sagte er: "Bei einer terroristischen Bedrohungslage muss es möglich sein, auch ohne das Wissen der Betroffenen Wohnungen zu durchsuchen".
Dazu muss ein Gesetz erlassen werden, denn Artikel 13 GG soll die Unverletzlichkeit der Wohnung garantieren, kann aber durch Gesetze eingeschränkt werden (Absatz 7).
Quelle: Netzeitung
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@repi: Meinungen sind in Ordnung. Sie erweitern unser aller Bewusstsein. Sie sind schließlich Grundlage jeder Diskussion. Soweit habe ich nichts gegen Meinungen, die meiner widersprechen. Warum auch?!
Das Problem ist, dass mein Vorposter ein paar grundlegende Dinge über das Rechtssystem nicht zu wissen scheint. Das hat nichts mehr mit Meinung zu tun. Und wenn man etwas nicht weiß, sollte man von solch plakativen Bemerkungen, die von groben Unverständnis zeugen, absehen. Aber das wiederum ist nur meine Meinung. ;-)