Niedersachsens Innenminister Schünemann will zur Terrorabwehr Wohnungen heimlich durchsuchen. Ein richterlicher Beschluss soll aber weiterhin notwendig sein.
Dem Focus sagte er: "Bei einer terroristischen Bedrohungslage muss es möglich sein, auch ohne das Wissen der Betroffenen Wohnungen zu durchsuchen".
Dazu muss ein Gesetz erlassen werden, denn Artikel 13 GG soll die Unverletzlichkeit der Wohnung garantieren, kann aber durch Gesetze eingeschränkt werden (Absatz 7).
Quelle: Netzeitung
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Also werde ich - bei fortlaufender gruseliger Entwicklung irgendwann zwischen 60 und 65 Jahren diesem unserem Lande den Rücken kehren und Aussi oder Neuseeländer werden!
du solltest dich mal über die Überwachungsmöglichkeiten in diesen Staaten informieren - und dann erklärst du uns, ob du immernoch da hin möchtest.
Volker
du solltest dich mal über die Überwachungsmöglichkeiten in diesen Staaten informieren - und dann erklärst du uns, ob du immernoch da hin möchtest.
Volker