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News: Neue Gesetze gegen Filesharing

Auskunftsanspruch durchgewunken

Redaktion / 48 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie zu erwarten war, hat der Bundestag den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch durchgewunken. Damit soll die Industrie leichter an die Daten von Urheberrechtsverletzern kommen.

Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos. Alles andere bleibt wie gehabt.

Auch der Begriff "gewerblich" ist wie erwartet neu gefasst worden: Jeder handelt gewerblich, der sich einen "finanziellen Vorteil" verschafft. Filesharer handeln somit grundsätzlich gewerblich.

Die Kosten für die ersten Abmahnung sind auf 100 Euro gedeckelt.

Quelle: heise online

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Stand-Art Olaf19
Stand-Art jueki
Ehre wem Ehre gebührd... Olaf19
Ehre wem Ehre gebührd... jueki
Crazy Eye Anonym „ich versteh überhaupt nichts! kann den Artikel mit den Meinungen hier...“
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Was ist ein Auskunftsanspruch?

In den fall die Nachfrage beim provider, zu wem die IP Adresse an TAg X um soundsoviel Uhr gehört hat.

Warum Gewerbeschein anmelden?

Da in diesen Zusammenhang, das Vokabular gewerblich eine ganz neue rechtliche bedeutung bekommt.

Früher wäre dies der Fall gewesen, wenn du die daten weiterverkaufst aber nicht wenn du sie selber verwendest ohne hintergedanken damit geld zu machen.
Hier sind es aber gewerbliche Intresse, allein dadurch das du geld sparst in vergleich zum kauf in geschäft.

Also alle dürfen jetzt meine IP rausfinden vom Provider, wenn sie glauben ich "share"?

Darauf wird es hinausluafen da der richter wohl kaum alles überprüfen kann, du mußt allerdings auch rechte an geshareten daten haben oder dessen besitzer vertreten.
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Autsch, sowas tut weh: Olaf19