Allgemeines 21.916 Themen, 147.232 Beiträge

News: Neue Gesetze gegen Filesharing

Auskunftsanspruch durchgewunken

Redaktion / 48 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie zu erwarten war, hat der Bundestag den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch durchgewunken. Damit soll die Industrie leichter an die Daten von Urheberrechtsverletzern kommen.

Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos. Alles andere bleibt wie gehabt.

Auch der Begriff "gewerblich" ist wie erwartet neu gefasst worden: Jeder handelt gewerblich, der sich einen "finanziellen Vorteil" verschafft. Filesharer handeln somit grundsätzlich gewerblich.

Die Kosten für die ersten Abmahnung sind auf 100 Euro gedeckelt.

Quelle: heise online

bei Antwort benachrichtigen
Stand-Art Olaf19
Stand-Art jueki
Ehre wem Ehre gebührd... Olaf19
Ehre wem Ehre gebührd... jueki
Autsch, sowas tut weh: Olaf19
Olaf19 ärgere mich „...und beweist mal, dass die Daten gelöscht worden sind. Vermutlich wird dass...“
Optionen
> Vermutlich wird dass nicht reichen, wenn irgendjemand zufällig deine IP hat.

Das ist egal. Anhand der Logfiles des Providers lässt sich ganz genau abgrenzen, welcher seiner Kunden zu welcher Sekunde im Netz war. Du hast also nicht zu befürchten, dass du belangt wirst, weil du eine IP-Adresse erwischt hast, die zuletzt einem Tauschbörsensauger gehört hat - oder umgekehrt, du trennst deine Verbindung und ein Filsharer bekommt deine IP. Ansonsten wäre die Verfolgung von IP-Adressen ja auch völlig frei von jeglicher Beweiskraft.

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
bei Antwort benachrichtigen