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News: Neue Gesetze gegen Filesharing

Auskunftsanspruch durchgewunken

Redaktion / 48 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie zu erwarten war, hat der Bundestag den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch durchgewunken. Damit soll die Industrie leichter an die Daten von Urheberrechtsverletzern kommen.

Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos. Alles andere bleibt wie gehabt.

Auch der Begriff "gewerblich" ist wie erwartet neu gefasst worden: Jeder handelt gewerblich, der sich einen "finanziellen Vorteil" verschafft. Filesharer handeln somit grundsätzlich gewerblich.

Die Kosten für die ersten Abmahnung sind auf 100 Euro gedeckelt.

Quelle: heise online

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Stand-Art Olaf19
Stand-Art jueki
Ehre wem Ehre gebührd... Olaf19
Ehre wem Ehre gebührd... jueki
Olaf19 Kirschwasser „http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2008-04/artikel-10555717.asp hier...“
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> "Bei Preisen von rund einem Euro pro Song kann es sich kein Jugendlicher leisten,
> jeden Titel auf seinem Abspielgerät zu kaufen..."


Bei Preisen von bis zu einem Euro pro Stück kann es sich kein Jugendlicher leisten, jeden Burger, jeden Schokoriegel, jeden halben Liter Bier, der in seinem Bauch landet, zu kaufen.

Ehrlich: Für jeden Scheißdreck ist Kohle ohne Ende vorhanden. Nur nicht für das Kulturgut Musik :-(

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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