Hallo,
ich habe eine defekte Digitalkamera gekauft. Wollte Sie ausschlachten, aber da der Kassenzettel dabei lag dachte ich mir, warum nicht Gewährleistung beanspruchen. Bin ich also am Samstag zum Media Markt gegangen, von einem Verkäufer zum nächsten geschickt worden, weil niemand was von Gewährleistung gehört haben will, bis ich die Kamera für den Techniker, der am Montag kommen sollte dagelassen habe. Heute am Montag flattert mir so ein Schreiben von der Polizei ins Haus, dass ich am Freitag wegen "Betrug u.a." zum Vorsprechen kommen soll. Ich vermute, dass der Erstbesitzer die Kamera bereits zur Gewährleistung eingereicht haben muss. Aber was mach ich jetzt?
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Sind alle anderen derselben Meinung?
Ich sichere schon meine gesammte Fesplatte ab, wer weiß, was die mit "u.a." meinen. Vielleicht fahren die mich sogar nach Hause, und statten mir einen Besuch ab, weil ich mal eine mp3 zuviel runtergeladen hab, oder um mir das Tatwerkzeug abzunehmen oder so.
Wieso kriege ich ohne Anwalt keine Akteneinsicht? Kann ich nicht einfach gehen, wenn ich auf dem Revier genug gehört habe, und muss ich das Protokoll unterschreiben? Und wieso werde ich nicht wegen Betrug verklagt? Und überhaupt, was für ein Sch... ist das, dass die ausführende Gewalt auf einmal die Rechtsprechende geworden sein soll. Vielleicht sollte ich wirklich eine RV abschließen, um die Polizei zu verklagen, was meint ihr dazu.