Hallo,
ich habe eine defekte Digitalkamera gekauft. Wollte Sie ausschlachten, aber da der Kassenzettel dabei lag dachte ich mir, warum nicht Gewährleistung beanspruchen. Bin ich also am Samstag zum Media Markt gegangen, von einem Verkäufer zum nächsten geschickt worden, weil niemand was von Gewährleistung gehört haben will, bis ich die Kamera für den Techniker, der am Montag kommen sollte dagelassen habe. Heute am Montag flattert mir so ein Schreiben von der Polizei ins Haus, dass ich am Freitag wegen "Betrug u.a." zum Vorsprechen kommen soll. Ich vermute, dass der Erstbesitzer die Kamera bereits zur Gewährleistung eingereicht haben muss. Aber was mach ich jetzt?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Was heißt hier Eindruck. Es ist vor Gericht vollkommen egal, ob er zur Polizei gegangen ist oder nicht.
Es darf ihm nicht negativ angelastet werden, wenn er lieber nicht erschienen ist (weil sein Chef ihm nicht frei gibt,
er krank ist...).
Im Übrigen kann er ein Protokoll welches die Polizei verfasst und er unterschrieben hat später auch zurücknehmen.
Er stand eben unter psychischem Druck, die Polizisten haben dies und das geagt, gedroht...
Erst wenn der Amtsanwalt/Staatsanwalt oder Richter sein persönliches Erscheinen anordnet, muss er hingehen,
die Folgen des Nichterscheinens stehen in der Ladung.