Hallo,
ich habe eine defekte Digitalkamera gekauft. Wollte Sie ausschlachten, aber da der Kassenzettel dabei lag dachte ich mir, warum nicht Gewährleistung beanspruchen. Bin ich also am Samstag zum Media Markt gegangen, von einem Verkäufer zum nächsten geschickt worden, weil niemand was von Gewährleistung gehört haben will, bis ich die Kamera für den Techniker, der am Montag kommen sollte dagelassen habe. Heute am Montag flattert mir so ein Schreiben von der Polizei ins Haus, dass ich am Freitag wegen "Betrug u.a." zum Vorsprechen kommen soll. Ich vermute, dass der Erstbesitzer die Kamera bereits zur Gewährleistung eingereicht haben muss. Aber was mach ich jetzt?
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Deshalb schreibe ich ja was von Eindruck, und der wird dadurch icht unbedingt besser, sicherlich soll sowas keinen Einfluss auf Urteil nehmen aber etwas subjektivität kann keiner verhindern.
Zudem ist es grade bei Kleinkram besser wenn es erst gar nicht vor gericht kommt, und wenn dort nur die Aussage der Gegenpartei und keine Stellungsnahme des "vermeidlichen Täters" ist wird der Staatsanwalt viel wahrscheinlicher vor gericht ziehen und dann hat mann schnell einen Eintrag in Führungszeugniss.