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2 mal Gewährleistung

cerious / 50 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich habe eine defekte Digitalkamera gekauft. Wollte Sie ausschlachten, aber da der Kassenzettel dabei lag dachte ich mir, warum nicht Gewährleistung beanspruchen. Bin ich also am Samstag zum Media Markt gegangen, von einem Verkäufer zum nächsten geschickt worden, weil niemand was von Gewährleistung gehört haben will, bis ich die Kamera für den Techniker, der am Montag kommen sollte dagelassen habe. Heute am Montag flattert mir so ein Schreiben von der Polizei ins Haus, dass ich am Freitag wegen "Betrug u.a." zum Vorsprechen kommen soll. Ich vermute, dass der Erstbesitzer die Kamera bereits zur Gewährleistung eingereicht haben muss. Aber was mach ich jetzt?

Leider............. peterson
100% ACK! @Scanisius... Olaf19
Loopi© cerious „Sind alle anderen derselben Meinung? Ich sichere schon meine gesammte Fesplatte...“
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Du bist nicht verpflichtet bei der Polizei zu erscheinen,
es können Dir dadurch auch keinerlei Nachteile entstehen.

Ist denn in der schriftlichen Bitte, bei der Polizei zu erscheinen, die Kamera
mit dem Betrugsvorwurf zusammen genannt?

Oder vermutest Du nur, dass es mit der Kamera zu tun hat?

Du kannst zur Polizei gehen. Der Beamte wird Dich mit dem Vorwurf
konfrontieren. Du hörst Dir das an oder liest Dir die Strafanzeige durch und
entscheidest spontan, was Du machst (RA aufsuchen, einfach so gehen,
Protokoll unterschreiben...)

Hätten sie Interesse an Deiner Wohnung, wären die schon längst
da gewesen (Gefahr im Verzug).
Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss in mündlicher Form hätte da gereicht.

Du kannst uns ja mal informieren was da wirklich los war (wenn sie Dich nicht da behalten).



Zum Thema Betrug derpeter1
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Sehe ich genauso derpeter1
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@derpeter1 binjetzt30