Hallo,
ich habe eine defekte Digitalkamera gekauft. Wollte Sie ausschlachten, aber da der Kassenzettel dabei lag dachte ich mir, warum nicht Gewährleistung beanspruchen. Bin ich also am Samstag zum Media Markt gegangen, von einem Verkäufer zum nächsten geschickt worden, weil niemand was von Gewährleistung gehört haben will, bis ich die Kamera für den Techniker, der am Montag kommen sollte dagelassen habe. Heute am Montag flattert mir so ein Schreiben von der Polizei ins Haus, dass ich am Freitag wegen "Betrug u.a." zum Vorsprechen kommen soll. Ich vermute, dass der Erstbesitzer die Kamera bereits zur Gewährleistung eingereicht haben muss. Aber was mach ich jetzt?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Das Protokoll gibt Deine Stellungnahme zur Anschuldigung wieder. Im Normalfall bekommen auch Polizeibeamte so etwas hin, auch wenn Du ihnen das nicht zuzutrauen scheinst. Es geht nicht darum, dass die ihre Sicht der Dinge hinschreiben und Du dann - sozusagen - deren Schlussfolgerungen bestätigen sollst, sondern mit der Unterschrift unter das Protokoll bestätigst Du, dass das Protokoll inhaltlich mit dem übereinstimmt, was Du zur Anschuldigung zu sagen hast. Mehr nicht.