Mir ist irgendwie in Erinnerung, das es ein Gesetz gibt, das für in Deutschland gekaufte Produkte auch Deutsche Anleitungen beigelegt werden müssen.
Ist das wahr oder hab ich da etwas Falsches abgespeichert?
Ich bestellte mir eine Kamera DMC-FZ18.
Bezahlt natürlich.
Kam heute an - mit einem französischem Handbuch.
Auf meine Anfrage erhielt ich diese Antwort:
in der Warenbeschreibung steht nichts über ein Handbuch in deutsche Sprache.
Sie können die Ware an uns zurück schicken, bekommen aber nur den Kaufpreis zurückerstattet. Die unfrei geschickte Sendungen werden von uns generel nicht angenommen
Der Wert der Ware - 320 Euro.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Jürgen
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Zur rechtlichen Lage kann ich dir nichts Konkretes beisteuern.
Deren AGBs entnehme ich allerdings, dass sie nicht die Portokosten bei Rücksendung übernehmen.
"Recht haben und Recht bekommen" müssen hier zwar nicht verschiedene Paar Schuhe sein.
Eher aber die Frage, ob sich der Aufwand lohnt.
Ich würde es mit einem im freundlichen (nicht provokativen Tonfall verfassten) Fax, in dem du die Problematik des frz. Handbuchs verdeutlichst, an die Geschäftsleitung versuchen (Adresse findest du im Impressum von Globtech).
Überlegen würde ich mir an deiner Stelle allerdings, ob das Setzen von (orthografischen) Spitzen ein geeignetes Mittel zur Lösung von Streitfragen ist.
Gruß
Shrek3