Mir ist irgendwie in Erinnerung, das es ein Gesetz gibt, das für in Deutschland gekaufte Produkte auch Deutsche Anleitungen beigelegt werden müssen.
Ist das wahr oder hab ich da etwas Falsches abgespeichert?
Ich bestellte mir eine Kamera DMC-FZ18.
Bezahlt natürlich.
Kam heute an - mit einem französischem Handbuch.
Auf meine Anfrage erhielt ich diese Antwort:
in der Warenbeschreibung steht nichts über ein Handbuch in deutsche Sprache.
Sie können die Ware an uns zurück schicken, bekommen aber nur den Kaufpreis zurückerstattet. Die unfrei geschickte Sendungen werden von uns generel nicht angenommen
Der Wert der Ware - 320 Euro.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Jürgen
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"...ob das Setzen von (orthografischen) Spitzen ein geeignetes Mittel zur Lösung von Streitfragen ist."
Das war eigentlich nicht als Spitze gedacht - sondern als freundlicher Hinweis.
Denn ich nahm (bis dahin) noch an, man würde mit automatisierten Satzbausteinen operieren, wie ich es von anderen Händlern gewöhnt bin.
Pearl zum Beispiel praktiziert das bis fast zur Ekstase...
Da wollt ich nur hinweisen, eben diesen Satzbaustein zu korrigieren.
Jürgen
Das war eigentlich nicht als Spitze gedacht - sondern als freundlicher Hinweis.
Denn ich nahm (bis dahin) noch an, man würde mit automatisierten Satzbausteinen operieren, wie ich es von anderen Händlern gewöhnt bin.
Pearl zum Beispiel praktiziert das bis fast zur Ekstase...
Da wollt ich nur hinweisen, eben diesen Satzbaustein zu korrigieren.
Jürgen