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News: Wichtiges Gerichtsurteil

Zusätzliche GEZ-Gebühr rechtswidrig

neanderix / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ) erhebt für PCs, die in einer Privatwohnung ausnahmlos beruflich genutzt werden, oftmals zusätzliche Gebühren, obwohl bereits die anderen Empfangsgeräte dieser Wohnung gemeldet sind.

Diese Extragebühr ist rechtswidrig. So hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einer Verwaltungsrechtssache am heutigen Mittwoch entschieden (Az. 4 A 149/07). Gegen das Urteil kann der NDR innerhalb von einem Monat Zulassung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg beantragen.

Quelle: Heise.de

Neanderix meint: Hoffentlich wird das Urteil nicht von der Berufungsinstanz gekippt.

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Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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Tuxus neanderix „Zusätzliche GEZ-Gebühr rechtswidrig“
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Man bezahlt also einmal als Privatmann und einmal als Unternehmer in EINEM Haus.
Also irgendwo muss der Gesetzgeber eine räumliche Grenze ziehen, egal ob auf einem Grundstück, in einem Haus oder nach Besitztümern.

Doppelt zahlen ist nicht okay, finde ich.
Auch wenn ich dem öffentlich-rechtlichen Sender und deren Programmauftrag und Gebühreneinzug positiv gegenüberstehe, weil das werbefinanzierte Programm letztlich nur dazu dient, Menschen vor die Glotze zu locken, um möglichst hohe Einschaltquoten in der Werbung zu haben.

Und die Sendungen werden m.E. schon viel zu häufig durch Werbung unterbrochen.

Gruß, tuxus

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