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News: Wichtiges Gerichtsurteil

Zusätzliche GEZ-Gebühr rechtswidrig

neanderix / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ) erhebt für PCs, die in einer Privatwohnung ausnahmlos beruflich genutzt werden, oftmals zusätzliche Gebühren, obwohl bereits die anderen Empfangsgeräte dieser Wohnung gemeldet sind.

Diese Extragebühr ist rechtswidrig. So hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einer Verwaltungsrechtssache am heutigen Mittwoch entschieden (Az. 4 A 149/07). Gegen das Urteil kann der NDR innerhalb von einem Monat Zulassung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg beantragen.

Quelle: Heise.de

Neanderix meint: Hoffentlich wird das Urteil nicht von der Berufungsinstanz gekippt.

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Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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Crazy Eye Tuxus „Ja, Du hast recht. Ich habe gerade mal nachgelesen....“
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grob würde ich sagen, jeder raum mit Boxen(an einen Radioentfänger) oder fernseher müssen bezahlt werden. Wenn du zwei verschiedene Radios in einen Raum hast sogar beide, wenn an den einen mehrere Boxen hängen bleibt es eins solange es in selben Raum ist.

Das gilt aber nur für Radios und Fernseher, nicht für PC's. Ansonsten hätte eine Firma wohl probleme, die Monitore mit billigen lautsprechern einsetzt wie ich ;)

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