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Internetzensur und Web-Sperren: 'Stück aus dem Tollhaus'

Olaf19 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Ob es beim Thema Web-Sperren rechtsstaatlich und verfassungskonform zugeht, wird ja schon länger diskutiert. Jetzt meldet sich ein Verfassungsrechtler zu Wort, der nicht nur "Nein" meint, sondern auch noch eine Begründung liefert, die ich schon ziemlich originell finde:

http://www.heise.de/newsticker/Neue-Zweifel-an-Verfassungsmaessigkeit-gesetzlicher-Web-Sperren--/meldung/142897

Der Bund habe ein Gesetz erlassen, für das er gar keine Gesetzgebungskompetenz habe.
Es handele sich um Straftatverhütung und um Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten.
Für beide Fragen seien die Länder zuständig.

So habe ich das zwar noch nicht gesehen, aber wie auch immer - alles was der Sache dient, nämlich gegen diesen Regulierungsirrsinn und staatliche Einmischung ins Internet, ist gut.

Sehr lesenswerter Artikel inkl. reichhaltiger Sammlung weiterführender Links.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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kds Olaf19 „Internetzensur und Web-Sperren: 'Stück aus dem Tollhaus'“
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Internetzensur und Web-Sperren: 'Stück aus dem Tollhaus'

Das kann man ja nur unterstreichen.

Für beide Fragen seien die Länder zuständig.

Da frage ich mich aber wie das gehen soll, zumal sich ja der Bundesrat aus den Ländervertretungen zusammensetzt und doch dieses umstrittene Gesetz im Bundesrat abschliessend diskutiert und beschlossen haben. Oder liege ich da falsch??

Wie könnten ausserdem die Bundesländer auf jeweiliger Landesebene ein Gesetz beschliessen, das dann bundesweite Gültigkeit hat?


Gruss,
kds


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