Hallo zusammen!
Ob es beim Thema Web-Sperren rechtsstaatlich und verfassungskonform zugeht, wird ja schon länger diskutiert. Jetzt meldet sich ein Verfassungsrechtler zu Wort, der nicht nur "Nein" meint, sondern auch noch eine Begründung liefert, die ich schon ziemlich originell finde:
http://www.heise.de/newsticker/Neue-Zweifel-an-Verfassungsmaessigkeit-gesetzlicher-Web-Sperren--/meldung/142897
Der Bund habe ein Gesetz erlassen, für das er gar keine Gesetzgebungskompetenz habe.
Es handele sich um Straftatverhütung und um Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten.
Für beide Fragen seien die Länder zuständig.
So habe ich das zwar noch nicht gesehen, aber wie auch immer - alles was der Sache dient, nämlich gegen diesen Regulierungsirrsinn und staatliche Einmischung ins Internet, ist gut.
Sehr lesenswerter Artikel inkl. reichhaltiger Sammlung weiterführender Links.
CU
Olaf
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Nein, das könnten die Länder natürlich nicht. Wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, sowas ist Ländersache, dann heißt das im Klartext: das ist dann von Land zu Land verschieden. An der liberalen Waterkant gibt es dann vielleicht gar keine Websperren und im schwarz-katholischen Bayern sind sie dafür am schärfsten. Vielleicht sogar genau umgekehrt :-o
Dass das Gesetz den Bundesrat passiert hat, besagt ja nichts weiter, als dass die Vertreter der Länderregierungen *mehrheitlich* zugestimmt haben. Das kann ja trotzdem bedeuten, dass sich einzelne Länder vehement dagegen gewehrt haben könnten bzw. auf Landesebene ein ganz anderes Gesetz beschließen würden.
Letztlich ist das alles aber ein wenig Spekulation, denn der Heise-Artikel greift ja nur Einzelmeinungen auf. Wenn auch von Leuten, deren Urteil durchaus ernst zu nehmen wäre.
CU
Olaf