Hallo zusammen!
Ob es beim Thema Web-Sperren rechtsstaatlich und verfassungskonform zugeht, wird ja schon länger diskutiert. Jetzt meldet sich ein Verfassungsrechtler zu Wort, der nicht nur "Nein" meint, sondern auch noch eine Begründung liefert, die ich schon ziemlich originell finde:
http://www.heise.de/newsticker/Neue-Zweifel-an-Verfassungsmaessigkeit-gesetzlicher-Web-Sperren--/meldung/142897
Der Bund habe ein Gesetz erlassen, für das er gar keine Gesetzgebungskompetenz habe.
Es handele sich um Straftatverhütung und um Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten.
Für beide Fragen seien die Länder zuständig.
So habe ich das zwar noch nicht gesehen, aber wie auch immer - alles was der Sache dient, nämlich gegen diesen Regulierungsirrsinn und staatliche Einmischung ins Internet, ist gut.
Sehr lesenswerter Artikel inkl. reichhaltiger Sammlung weiterführender Links.
CU
Olaf
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http://blog.beck.de/2009/07/30/netzsperre-gegen-kinderpornografie-tritt-vorerst-nicht-in-kraft
"Prof. Dr. Thomas Hoeren
31.07.2009, 12:06 Uhr
Das Thema ist ein Stück aus dem Tollhaus. Heute morgen wurde in Brüssel der Eintrag beim TRIS-Rechner unter der Hand geändert. Unter der Rubrik "Entwurfsdokument" Deutsch taucht jetzt das Zugangserschwerungsgesetz auf. Die Word-Datei trägt aber den Datumszusatz: 31 Juli. Die anderen Dokumente zum Gesetz (etwa die englischen und französischen Übersetzungen sprechen noch von § 8a TMG). Hier hat also jemand im Ministerium gemerkt, dass man da die alte Fassung nach Brüssel geschickt hat und hat "im kleinen Dienstweg" den neuen Text nachgereicht. Das ist aber europarechtswidrig. Denn die Notifizierungsfristen müssen dann neu berechnet werden (zumal TMG und Zugangserschwerungsgesetz auch inhaltlich stark unterschiedlich sind).
http://ec.europa.eu/enterprise/tris/pisa/app/search/index.cfm?fuseaction=pisa_notif_overview&iYear=2009&iNum=371&lang=DE&sNLang=DE"
noch ne mögliche Erklärung, für diesen lapsus:
"aloa5
02.08.2009, 10:43 Uhr
Ich halte Wahltaktik für wahrscheinlicher.
Wenn ich es richtig überblicke ist schon das Zustandekommen des Gesetzes formal Grundgesetzwidrig gewesen. Der Inhalt ist ebenso formal (Zuständigkeit) Grundgesetzwidrig, da Sache der Länder.
Somit wird jede Klage nach Inkafttreten Erfolg haben - ungeachtet der weiteren Bedenken wegen der Meinungsfreiheit/Zensur o.ä..
Somit würde durch eine erfolgende Klage, das Inkrafttreten, der so oder so nachhaltige Dilettantismus mancher in der Regierung weiter zu Tage treten und diskutiert werden als z.B. durch Hoffmann-Riem schon geschehen. Sollte sich - und da sind sich die Bundesdilettanten vermutlich auch nicht mehr sicher - dazu (in der öffentl. Diskussion) noch zunehmend herausstellen (Meinungsbildung), das die Meinungsfreiheit unzulässig eingeschränkt wird, dann ist das im Wahlkampf sicher wenig förderlich für die Regierungsparteien. Taktisch gesehen ist also jede Verzögerung nahezu ein muss.
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