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News: Neues Gerichtsurteil

Langsame Internetgeschwindigkeit ist Kündigungsgrund

gelöscht_84526 / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Das AG Fürth (Urt. v. 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08) hat entschieden, dass ein Kunde, der mit seinem Internet-Provider einen Vertrag über einen DSL 6.000-Zugang hat, den Vertrag fristlos kündigen kann, wenn der Provider tatsächlich nur eine Bandbreite von 3.000 kbit/s bereitstellt.

Vollständiger Bericht hier: http://www.dr-bahr.com/news/langsame-dsl-geschwindigkeit-ist-ausserordentlicher-kuendigungsgrund.html

Interessant ist vor allen Dingen dieser Satz: Den Verweis der Beklagten auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsahen, dass die Beklagte nur die am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite schulde, ließ das Gericht nicht gelten.

Eine solche Klausel sei unwirksam, weil sie den Kunden, der weiterhin den Preis für die höhere vereinbarte Bandbreite zahlen müsse, unangemessen benachteilige.

Meine Meinung: So ein Urteil war lange fällig!

Gruß
K.-H.^

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Jörg63 gelöscht_84526 „Langsame Internetgeschwindigkeit ist Kündigungsgrund“
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Hallo King-Heinz,

das war wirklich überfällig.

Hoffentlich wird nun endlich in den Leitungsaus- bzw. umbau investiert.

Da das Land Rheinland-Pfalz Gemeinden mit geringer Bandbreite unterstützen will, wurden in unserem Dorf Unterschriften gesammelt. Ob der nun gestellte Antrag Erfolg hat, ist leider noch ungewiss.

Danke für den Link.

Gruß
Jörg

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