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News: Neues Gerichtsurteil

Langsame Internetgeschwindigkeit ist Kündigungsgrund

gelöscht_84526 / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Das AG Fürth (Urt. v. 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08) hat entschieden, dass ein Kunde, der mit seinem Internet-Provider einen Vertrag über einen DSL 6.000-Zugang hat, den Vertrag fristlos kündigen kann, wenn der Provider tatsächlich nur eine Bandbreite von 3.000 kbit/s bereitstellt.

Vollständiger Bericht hier: http://www.dr-bahr.com/news/langsame-dsl-geschwindigkeit-ist-ausserordentlicher-kuendigungsgrund.html

Interessant ist vor allen Dingen dieser Satz: Den Verweis der Beklagten auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsahen, dass die Beklagte nur die am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite schulde, ließ das Gericht nicht gelten.

Eine solche Klausel sei unwirksam, weil sie den Kunden, der weiterhin den Preis für die höhere vereinbarte Bandbreite zahlen müsse, unangemessen benachteilige.

Meine Meinung: So ein Urteil war lange fällig!

Gruß
K.-H.^

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chris_otto gelöscht_84526 „Langsame Internetgeschwindigkeit ist Kündigungsgrund“
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Hallo Leute,

das alles gut und recht. Aber wie es eigentlich wenn dein Telefonanschluss bei Telekom hast und die Flatrate bei ein anderen Anbieter. Der Provider kann dir die Geschwindigkeit bringen, aber die Telekom regelt deine Geschwindigkeit runter. Somit das nur noch halbe Geschwindigkeit surfst.
Genau das mir auch passiert, ich hatte vorher eine Geschwindigkeit von 768 kBit/s, jetzt nur noch eine 448 kBit/s.
Dafor hatte ich genau drei Jahre diese Geschwindigkeit von 768 kBit/s gehabt.
Das Problem liegt darin, die Telekom ist der einzige der mir ein Telefonanschluss anbietet.
Jetzt stellt sich ja die Frage, wenn kann ich jetzt verklagen oder kündigen. Die Telekom oder Provider der eigenlich für die Geschwindigkeit zuständig ist.
Auch noch was ich weiss das mein Nachbar diese Geschwindigkeit hat und jetzt kommt es. Der hat als Provider die Telekom. Merkwürdig!!!.

Mit freundlichen gruss
chris otto

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