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News: Neues Gerichtsurteil

Langsame Internetgeschwindigkeit ist Kündigungsgrund

gelöscht_84526 / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Das AG Fürth (Urt. v. 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08) hat entschieden, dass ein Kunde, der mit seinem Internet-Provider einen Vertrag über einen DSL 6.000-Zugang hat, den Vertrag fristlos kündigen kann, wenn der Provider tatsächlich nur eine Bandbreite von 3.000 kbit/s bereitstellt.

Vollständiger Bericht hier: http://www.dr-bahr.com/news/langsame-dsl-geschwindigkeit-ist-ausserordentlicher-kuendigungsgrund.html

Interessant ist vor allen Dingen dieser Satz: Den Verweis der Beklagten auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsahen, dass die Beklagte nur die am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite schulde, ließ das Gericht nicht gelten.

Eine solche Klausel sei unwirksam, weil sie den Kunden, der weiterhin den Preis für die höhere vereinbarte Bandbreite zahlen müsse, unangemessen benachteilige.

Meine Meinung: So ein Urteil war lange fällig!

Gruß
K.-H.^

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Olaf19 nettineu „Nix merkwürdig, das identische Problem mit höheren Datenraten hatte ich auch...“
Optionen
Ob in Deiner Nähe ein alternativer Knotenpunkt ist, das weis Dein Provider, sagt es aber nicht.

Warum sollte er das nicht tun? Jeder Provider müsste doch ein Eigeninteresse daran haben, seine Kunden so gut wie möglich zufrieden zu stellen. Wenn ein Wechsel von der Telekomleitung auf die sehr viel schnellere Telefonicaleitung einen sprunghaften Anstieg der Performance mit sich bringt, sollte man das dem Kunden nicht vorenthalten und Gefahr laufen, dass er wechselt.

Sorry, wenn das jetzt zu kurz gedacht ist, aber ich bin fernmeldehandwerlich auch nur ein Laie :-)

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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