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News: Neues Gerichtsurteil

Langsame Internetgeschwindigkeit ist Kündigungsgrund

gelöscht_84526 / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Das AG Fürth (Urt. v. 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08) hat entschieden, dass ein Kunde, der mit seinem Internet-Provider einen Vertrag über einen DSL 6.000-Zugang hat, den Vertrag fristlos kündigen kann, wenn der Provider tatsächlich nur eine Bandbreite von 3.000 kbit/s bereitstellt.

Vollständiger Bericht hier: http://www.dr-bahr.com/news/langsame-dsl-geschwindigkeit-ist-ausserordentlicher-kuendigungsgrund.html

Interessant ist vor allen Dingen dieser Satz: Den Verweis der Beklagten auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsahen, dass die Beklagte nur die am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite schulde, ließ das Gericht nicht gelten.

Eine solche Klausel sei unwirksam, weil sie den Kunden, der weiterhin den Preis für die höhere vereinbarte Bandbreite zahlen müsse, unangemessen benachteilige.

Meine Meinung: So ein Urteil war lange fällig!

Gruß
K.-H.^

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nettineu Markus Klümper „Ich glaube ich muß mich mal freiwillig steinigen lassen. Was glaubt Ihr...“
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Steinigen? warum? Du bringst es doch auf den Punkt mit dem "idyllischen Landleben". Frage stellt sich dennoch, warum manche nach Beschwerde eine schnelle Leitung (DSLAM) bekommen, und manche nicht? In meinem Fall hat sich eine freundliche Beschwerde und Anbieterwechsel, weg von der Telekom, richtig gelohnt. Selbst die Sprachqualität über vielgescholtenes VOIP ist echt besser als früher ISDN mit Verbindungsabbrüchen. Glaubt mir keiner, ist aber so. Auch DSL ist nach Anfangsschwierigkeiten sehr stabil und schneller, als das, was die Telekom mir geliefet hat und liefern wollte. Firmenpolitik?

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