- werden erhöht.
Nicht prozentual, um die höheren Einkommen zu schonen, sondern pauschal.
Prozentual - das kann man anwenden, wenn es irgendwo einen Zuschlag gibt. Damit es "den Kleinen" als Anreiz dient, mehr und besser - oder überhaupt erst zu arbeiten.
Gut so.
Warum eine Erhöhung? "Die galoppierenden Arzeneimittelpreise...".
Hm. Könnte man es nicht so wie mit den GEZ- gebühren machen - gleich einen Beitrag für die notleidende Pharmaindustrie abführen? Wäre doch gerecht - schließlich benötigt jeder im Leben mal Medikamente.
Nein, Ihr, die ihr diese Regierung gewählt habt, solltet Euch freuen - machen die doch ganz genau das, was sie versprochen haben: Entlasten.
Die Besserverdienenden.
Aber was solls - wir alle spüren es ja schon erhebliche Verbesserungen verspürt, zahlen zwar in den Hotels noch immer das Gleiche - haben dort aber wesentlich zufriedenere Hoteliers.
Und das ist doch auch etwas wert.
Und das mit den Krankenkassenkosten - nun, wenn wir so unklug sind, nicht der FDP beizutreten - wer trägt denn da die Schuld? Doch wohl wir selbst.
Jürgen
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Verbeamteter Lehrer, natürlich privatversichert., als die Gattin Krebs bekam, die pravate Kasse die Kosten nicht mehr übernehmen wollte,
Als Beamter ist er beihilfeberechtigt. Wenn die Gattin nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist (wovon ich ausgehe), ist sie mit 70% Beihilfeberechtigung dabei (das gilt für Bayern - jedes Land hat eigene Regelungen). Mit anderen Worten: 70% der Behandlungskosten (ggf. abzüglich Eigenbehalt) zahlt der Dienstherr des Beamten. Es müssen lediglich die restlichen 30% privat abgesichert (oder eben aus der eigenen Tasche bezahlt) werden. Dementsprechend sind die PKV-Beiträge für Beamte niedriger als für vergleichbare freiwillige PKV-Mitglieder.
Als Beamter ist er beihilfeberechtigt. Wenn die Gattin nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist (wovon ich ausgehe), ist sie mit 70% Beihilfeberechtigung dabei (das gilt für Bayern - jedes Land hat eigene Regelungen). Mit anderen Worten: 70% der Behandlungskosten (ggf. abzüglich Eigenbehalt) zahlt der Dienstherr des Beamten. Es müssen lediglich die restlichen 30% privat abgesichert (oder eben aus der eigenen Tasche bezahlt) werden. Dementsprechend sind die PKV-Beiträge für Beamte niedriger als für vergleichbare freiwillige PKV-Mitglieder.