Was haltet Ihr von dem Vorschlag, Datensätze von Steuerflüchtigen, die Ihre Kohle in die Schweiz gebracht hatten, mit Steuermitteln aufzukaufen ?
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Also nochmal für die billigen Plätze: Das Beispiel mit dem Einbruch war ein Vergleich. Wie bei Vergleichen üblich, lassen sie sich nicht 1:1, sondern nur allegorisch auf den zugrundeliegenden Fall anwenden.
Es gibt im deutschen Recht nun mal dummerweise Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote. Bei geklauten Daten kann man von einer rechtswidrigen Beweisgewinnung ausgehen - jeder Strafverteidiger wird dies als Joker ansehen, sollte es zum Prozess kommen.
Mit anderen Worten: Der Staat zahlt für Material, das zwar evtl. für die einmalige Steuernachforderung des Finanzamts taugt, für eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung allerdings nicht verwendbar ist.