"Dieses Vorgehen ist mit unserem Rechtsstaatsbegriff nicht vereinbar"
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,707885,00.html
Was von eurem Rechtsbegriff zu halten ist, hat heute das Bundesverfassungsgericht festgestellt:
http://www.news.de/politik/855089134/karlsruhe-erlaubt-nutzung-von-steuer-cd/1/
Nutzung erlaubt! YEEEEEH!!! :)
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Das sind die kleinen Unterschiede.
Illegal beschaffte Beweise werden normal nicht anerkannt, aber wenn sie dem Fiskus dienlich sind schon.
Ein Schelm der da den Rechtsstaat in Frage stellt.