"Dieses Vorgehen ist mit unserem Rechtsstaatsbegriff nicht vereinbar"
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,707885,00.html
Was von eurem Rechtsbegriff zu halten ist, hat heute das Bundesverfassungsgericht festgestellt:
http://www.news.de/politik/855089134/karlsruhe-erlaubt-nutzung-von-steuer-cd/1/
Nutzung erlaubt! YEEEEEH!!! :)
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ich find das bezahlen nur schlimmer, was bei dir weniger rüberkam den damit gibt man quasi die Straftat in Auftrag.
Ein generelles beweisverwertungsverbot gibt es ja wie bereits erwähnt nicht, auch wenn sie auch nicht immer erlaubt sind.